Allgemeine Geschäftsbedingungen der Real Promotions Spampinato (Real Promotions)

Allgemeines

1.1. Vertragsgrundlagen

Real Promotions erbringt ihre Leistungen und erteilt ihre Aufträge und Bestellungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Anderslautende schriftliche Abreden vorbehalten, finden allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Lieferanten keine Anwendung.
Für Schriftlichkeit gemäss diesen AGB reicht eine Abrede per E- Mail-Austausch.
Für gewisse Waren und Dienstleistungen muss Real Promotions dem Besteller unter Umständen Bedingungen von Lieferanten überbinden (bspw. Softwarelizenzverträge). Diese Spezialbedingungen sind in der Offerte ausgewiesen und werden nebst diesen AGB integraler Vertragsbestandteil.

Offerten von Real Promotions sind zeitlich beschränkt gültig. Die in der Offerte bezeichnete Frist läuft ab Datum der Offerte.
Bei Widersprüchen zwischen Offerten von Real Promotions und den AGB gehen die Offerten vor. Angaben in Prospekten und Katalogen sind nicht verbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB behält sich Real Promotions vor. Die jeweils geltende Fassung wird auf der Webseite der Real Promotions publiziert.

1.2. Rechte an Material und Ergebnissen

Anderslautende schriftliche Abreden vorbehalten, verbleiben Real Promotions sämtliche Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Designrechte, etc.) an Material und Ergebnissen, die Real Promotions oder ihre Lieferanten erstellt haben. Lieferanten verschaffen Real Promotions die entsprechenden Rechte an Material und Arbeitsergebnis- sen soweit unter anwendbarem Recht möglich. Besteller erhalten an bestellten Waren und Dienst- leistungen ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages, wobei Lieferantenbedingungen zu berücksichtigen sind.

1.3. Rechte Dritter

Die Besteller oder Lieferanten von Real Promotions bestätigen, dass sie über die für die Vertragserfüllung notwendigen Rechte (namentlich Urheber-, Marken-, Designrechte, etc.) an dem von ihnen an Real Promotions gelieferten Material verfügen und dieses Material keine Rechte Dritter verletzt.
Real Promotions ist berechtigt, jede Bestellung als Referenzprojekt in ihren Werbematerialien (Print und Online) unter Nennung des Vertragspartners und unter Verwendung des entsprechenden Materials aufzuführen. Real Promotions darf von ihr für die Vertragserfüllung beigezogene Lieferanten auf Anfrage dieser Lieferanten ermächtigen, die Bestellung ihrerseits als Referenzprojekt auszuweisen. Es liegt im freien Ermessen von Real Promotions, eine Ermächtigung zu erteilen oder nicht bzw. eine erteilte Ermächti- gung zurückzuziehen.

Die Besteller oder Lieferanten halten Real Promotions bei allfälligen Ansprüchen von Dritten vollumfänglich schadlos unter Ersatz aller Kosten und Aufwendungen der Real Promotions (inklusive Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung).

1.4. Verrechnung

Der Besteller oder Lieferant von Real Promotions verzichtet darauf, Forderungen von Real Promotions mit eigenen Forderungen zu verrechnen.

1.5. Geheimhaltung

Die Real Promotions und der Besteller oder Lieferant verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informa-Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
Vertrauliche Informationen dürfen nur jenen Mitarbeitenden der empfangenden Partei zugänglich gemacht werden, welche diese für die Vertragserfüllung benötigen und die sowohl während des laufenden Arbeitsvertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung unbefristet zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Vertrauliche Informatio- nen dürfen nur nach vorgängigem schriftlichem Einverständnis der mitteilenden Partei Dritten zugänglich gemacht werden. Dritten überbindet die empfangende Partei die entsprechenden Geheimhaltungspflichten.

Die empfangende Partei verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung der mitteilenden Partei hin die genau bezeichneten Unterlagen und Datenträger zu vernichten und dies schriftlich zu bestätigen.

1.6.Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts IPRG und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Sitz der Real Promotions. Real Promotions kann den Besteller oder Lieferanten auch an jedem anderen zuständigen Gericht belangen.

2.0. Real Promotions als Lieferant

2.1. Leistungserbringung

Real Promotions ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen oder diesen die Pflicht zur Leistungserbringung ganz oder teilweise zu übertragen.

2.2. Verbindlichkeit der Offerte/Auftragsbestätigung

Änderungen am Leistungsumfang auf Wunsch des Bestellers nach Erteilung der Auftragsbestätigung sind nur nach Absprache mit Real Promotions möglich. Der Besteller trägt sämtliche hierbei anfallenden Kosten gemäss Zusatzofferte.
Storniert der Besteller eine Bestellung nach Erteilung der Auftrags- bestätigung, bleibt die gesamte Bestellsumme geschuldet. Es steht Real Promotions frei, die bestellte Ware oder das Mietobjekt anderweitig zu verwenden. Diesfalls berechnet Real Promotions dem Besteller nur die Differenz zwischen der von ihm geschuldeten Bestellsumme und dem Reinerlös aus dem Ersatzgeschäft.

2.3. Mitwirkungspflicht des Bestellers

Der Besteller verpflichtet sich, die Real Promotions bei der ErfüIIung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu unterstützen und seine notwendigen Mitwirkungspflichten (bspw. Schaffung der vereinbarten Installationsumgebung, Zurverfügungstellung von Gerätschaften, Software, Räumen, Stromversorgungen, Telekommunikationsdienstleistun- gen, Datenanlieferung, Zurverfügungstellung von Plänen, etc.) fristgerecht und vollständig zu erfüllen.
Der Besteller ist verantwortlich für die Einholung allfälliger für die Verwendung der bestellten Ware oder des Mietobjekts notwen- digen Bewilligungen und trägt die damit zusammenhängenden Kosten.

Der Besteller ist für die Sicherheit und Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten, die Richtigkeit eigener und von Dritten bereit- gestellter Informationen und Inhalte sowie für Sicherungskopien dieser, auf den Systemen der Real Promotions vorhandenen, Informationen und Inhalte ausschliesslich selbst verantwortlich.
Der Besteller trägt den durch die Verletzung seiner Mitwirkungs- pflichten entstandenen Aufwand und Schaden.

2.4. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit der Ablieferung der Ware an den Besteller oder den vom Besteller für die Entgegennahme der Ware bezeichneten Dritten über.

2.5. Sicherheiten

Real Promotions bleibt Eigentümerin der von ihr gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist (Eigentumsvorbehalt). Der Besteller ermächtigt Real Promotions, jederzeit die Eintragung ihres Eigentums im amtlichen Register vorzunehmen.
Nutzungslizenzen stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren und erlöschen nach Nichtbezahlung trotz erfolgter einmaliger Mahnung.

2.6. Mietobjekte

Der Besteller darf die Mietobjekte nur zu eigenen Zwecken und in dem im Auftrag spezifizierten Umfang benutzen. Der Besteller darf die Mietsache nicht an Dritte weiterge- ben.
Der Besteller haftet vollumfänglich für von ihm oder von Dritten verursachten Schäden an der Mietsache. Er hat die Mietsache während der Mietdauer entsprechend zu versichern. Der Mieter trägt zudem die Kosten für allfällige durch nicht sachgerechte Handhabung der Mietsache notwendig werdende Service- leistungen durch Real Promotions oder von ihr beigezogene Dritte.

Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an der Mietsache dürfen ausschliesslich durch Real Promotions oder durch von ihr direkt beauftragte Dritte durchgeführt werden. Der Besteller trägt die Kosten bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Mietsache.

2.7. Gültigkeit der Offerten, Preise, Zahlungsbedingungen Abweichende schriftliche Abreden vorbehalten gilt Folgendes:

Falls nicht anderweitig in der Offerte spezifiziert, sind Offerten von Real Promotions 20 Tage ab Datum der Offerte gültig.
Die von Real Promotions offerierten Preise sind keine Fixpreise, Real Promotions behält sich Anpassungen vor. Die Preise in den anschliessenden Auftragsbestätigungen sind Fixpreise, sofern nicht anders ausgewiesen.
Die Preise verstehen sich als Nettopreise in Schweizerfranken. Alle nicht als explizit als inkludiert vereinbarten Leistungen sind nicht eingeschlossen. Insbesondere Reise-, Transport., Versand-, Versicherungs-, InstaIIations-, Systemintegrations-, Wartungs-, Entsorgungskosten, Kosten der Datenpflege und Migration, Schulung, Reisezeit, Spesen werden gesondert verrechnet.

Es gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50% bei Auftragsbestätigung
50% gleichzeitig mit Ablieferung, wobei auch Teillieferungen und Teilleistungen abgerechnet werden können.
Bei Verzug mit Zahlungen ist ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 6% ab Rechnungsdatum geschuldet. Real Promotions ist überdies berechtigt, sämtliche Arbeiten einzustellen, bis die fälligen Zahlungen geleistet sind. Nach Ablauf einer Nachfrist kann Real Promotions im Falle von Nichtzahlung vom Vertrag zurücktreten, die allenfalls bereits gelieferten Produkte herausverlangen bzw. erteilte Lizenzen entziehen. Dies beeinträchtigt die übrigen Ansprüche von Real Promotions nicht.
Die Preise von Real Promotions gelten nur bei Abnahme der angebotenen Mengen und Ausführung. Bei Stornierung/Änderung von bereits erteilten Aufträgen, wird ein entsprechender Mehraufwand in Rechnung gestellt.

2.8. Liefertermine

Lieferfristen bzw. Liefertermine sind lediglich Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart. Sofern Lieferfristen bzw. Liefertermine als verbindlich vereinbart sind, läuft die Lieferfrist ab dem Folgetag, nachdem Real Promotions Kenntnis von der Vertragsannahme erhalten hat.
Treten Verzögerungen ein, die Real Promotions trotz gebotener Sorgfalt nicht absenden kann, verschieben sich die Liefertermine entsprechend (z.B. schlechte Witterung, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen [z.B. während der Covid-Pandemie], Verzug der Leistungserbringung durch Drittpersonen inklusive verspätete Materiallieferun- gen Dritter etc.).

Änderungen am Leistungsgegenstand durch den Besteller nach Erteilung der Auftragsbestätigung oder Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Besteller können ebenfalls zu einem Aufschub der Lieferfristen bzw. Liefertermine führen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

2.9. Verfügbarkeiten

Stellt Real Promotions dem Nutzer Plattformzugänge zur Verfügung, nimmt der Besteller zur Kenntnis, dass es zu Ausfallzeiten (notwendige Betriebsunterbrechungen) zum Zwecke von Wartungs- und Reparaturarbeiten oder zum Zwecke der Aktualisierung oder auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen kommen kann, die nicht im Einflussbereich von Real Promotions liegen, insbesondere auf Grund von höherer Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall des Telekommunikations- netzes, Stromausfall, Störun- gen bei den Internet-Service- Providern, auf deren Servern die Service-Applikation gehosted ist etc. Daraus erwachsen dem Besteller keine Ansprüche.

Ausfallzeiten für Wartung, Pflege und Reparatur werden dem Nutzer frühestmöglich von der Real Promotions angekündigt.

2.10. Prüfung und Abnahme

Der Besteller hat die Lieferungen von Real Promotions innert 4 Arbeitstagen zu prüfen und Real Promotions allfällige Mängel innert weiteren 4 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen.
Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist weitere Mängel auf, sind diese ebenfalls innert 4 Arbeitstagen nach Entdeckung Real Promotions schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Prüfung oder die recht- zeitige schriftliche Meldung, gilt die Lieferung als genehmigt.

2.11. Gewährleistung

Vorbehältlich einer abweichenden Regelung in der Offerte, beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate nach Auslieferung bzw. sechs Monate für Software. Bei Teilkompo- nenten kann eine Hersteller- garantie bestehen, die Real Promotions dem Besteller überbindet. Solche Herstellergarantien sind in der Offerte ausgewiesen.
Bei rechtzeitiger Prüfung und rechtzeitiger Mitteilung ist Real Promotions unter Ausschluss des Wandelungs- und Minderungsanspruches und Verzicht des Bestellers auf weitere Schadenersatzansprüche nur zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist verpflichtet.

Eine Gewährleistung durch Real Promotions ist ausgeschlossen bei eigenmächtigem Verändern, Manipulieren, bei unsachgemässer Behandlung oder Reparatur durch den Besteller oder Dritte, die nicht von Real Promotions autorisiert wurden. Entsprechender zusätzlicher Aufwand und Kosten gehen zulasten des Bestellers.

2.12. Haftung

Der Besteller hat wegen Mängeln an einer Lieferung einzig die in Ziffer 2.11. ausdrücklich genannten Rechte. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schaden- ersatz. Jegliche weitere Haftung der Real Promotions wird weg- bedungen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit der Real Promotions.
Die Haftung von Real Promotions ist in jedem Fall beschränkt auf den Betrag des Wertes der eigenen Arbeiten von Real Promotions (Rechnungsbetrag). Dies gilt auch für Leistungen, die Real Promotions als Generalunternehmerin erbringt. Die Kosten von Drittparteien (Grafiker, Monteur etc.) gehören in diesem Fall nicht dazu.

Der Besteller hat keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn, entgangene Werbeein- nahmen, Verlust von Aufträgen sowie anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Eine Haftung ist weiter ausgeschlossen bei eigenmächtigem Verändern, Manipulieren, bei unsachgemässer Behandlung oder Reparatur durch den Besteller oder Dritte, die nicht von Real Promotions autorisiert wurden.

Eine Haftung der Real Promotions für die von ihr zur Erfüllung des Vertrages beigezogenen Hilfspersonen wird wegbedungen.

2.13. Schadenersatz:

Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fährlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

2.14. Produkthaftung:

Sollte auf einem Fahrzeug, oder auf einem anderen Objekt bei der Beschriftung / Folierung unabdingbar mit einem Cutter geschnitten werden, da es aus technischen Gründen nicht anders möglich ist, überniemt Real Promotions keine Haftung, wenn dadurch der Klarlack, oder jegliche anderer Untergrund beschädigt wird.

2.15. Gewährleistung und Haftung:

Die Ware, Leistungen wie (Beschriftungen, Scheibenfolien, Werbegrafik, Gestaltungs), ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. Wird eine Mängelrü- ge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware (Leistungen) als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährsleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, so wie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängel, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer (Auftraggeber) nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer (Auftragsneh- mer) vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesen Mängel in angemessener Frist. Die Behebung kann nach unserer Wahl, jedenfalls auch durch Austausch der mangelhaften Sachen in angemessener Frist, erfolgen. Der Anspruch auf Preisminderung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte der 2 Nachbesserungsversuch scheitern oder unmöglich sein, so ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt.
Gewährleistungsfrist auf Waren oder von uns durchgeführten Arbeiten an Fahrzeugen beträgt 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

2.16. Ausgeschlossene Beanstandungen

In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder auch innerhalb von Chargen nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei:
• geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
• geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
• geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages,
• geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); bei allen Magazinen, Notizheften und Gutscheinheften bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Werbetechnikprodukten 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat,
• geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks oder der Heissfolienprägung zum Druckmotiv.
Das gleiche gilt technisch bedingt für Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Druckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt.

2.17. Vertragsdauer

Die Vertragsdauer zwischen Real Promotions und dem Besteller richtet sich nach dem schriftlichen Vertrag mit dem Besteller. Unabhängig einer Befristung oder ordentlichen Kündigungs- möglichkeit kann Real Promotions den Vertrag mit dem Besteller schriftlich jederzeit und fristlos künden, wenn der Kunde trotz schriftlicher Mahnung seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, Nutzbedingungen verletzt oder fällige Zahlungen nicht leistet.

3. Real Promotions als Besteller

3.1. Liefertermine

Liefertermine sind Fixtermine. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Termine ist Real Promotions berechtigt, vollumfänglich Schadenersatz geltend zu machen.

3.2. Prüfung und Abnahme

Real Promotions prüft Lieferungen innert 30 Arbeitstagen.

3.3. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit der Ablieferung. Rügen sind während dieser Frist jederzeit möglich.Treten an der Lieferung Umstände ein, die Real Promotions oder eine Drittperson zu vertreten hat und die eine Ersatzlieferung erfordern (z.B. Fehler bei der Konfektionierung durch Real Promotions, fehlerhafte Bedruckung der Blache, fehlende Kompatibilität mit Drittsoftware oder Hardware-Komponenten, defekte oder fehlerhafte Software oder Softwareupdates, defekte oder falsch bestückte Hardware-Komponenten, Soft- und Hardware welche nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen etc.) verpflichtet sich der Lieferant, umgehend eine Ersatzlieferung zu Selbstkosten vorzunehmen oder Real Promotions sämtliche Unterlagen herauszugeben, die Real Promotions benötigt, um die Ersatzlieferung selbstständig herzustellen oder herstellen zu lassen (z.B. Druckvorlagem etc.)

3.4. Vertragsdauer

Die Vertragsdauer zwischen Real Promotions und dem Lieferanten Richtet sich nach dem schriftlichen Vertrag mit dem Lieferanten. Unabhängig einer Befristung oder ordentliche Kündigungsmöglichkeit kann Real Promotions den Vertrag mit dem Lieferanten schriftlich jederzeit und fristlos künden, wenn der Lieferant trotz schriftlicher Mahnung seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

Version: 1. März 2021

Real Promotions Spampinato, Gewerbestrasse 3, 5502 Hunzenschwil AG, +41 62 897 00 81